Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern,

es geht weiter mit der Wiederaufnahme des Schulbetriebes. Die Hessische Landesregierung hat entschieden, dass am 18. Mai 2020 der Schulbetrieb für die Schülerinnen und Schüler der 4. Grundstufenklassen sowie der Jahrgänge 5 bis 8 wieder aufgenommen wird. Dies betrifft bei uns die Klassen G4, M1, M2, BO1, BO2 sowie 7 Schülerinnen und Schüler der Klasse BO3.

Die Jahrgänge 1 bis 3 folgen am 2. Juni 2020

Für die Wiederaufnahme des Schulbetriebs gilt allgemein:

Schülerinnen und Schüler, die bei einer Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus dem Risiko eines schweren Krankheitsverlaufs ausgesetzt sind, sind vom Schulbetrieb befreit. Gleiches gilt auch für Schülerinnen und Schüler, die mit Angehörigen einer Risikogruppe in  einem Hausstand leben.

In hessischen Schulen gilt keine Maskenpflicht. Es ist unseren Schülerinnen und Schülern aber freigestellt, einen Mund-Nasenschutz zu tragen.

Schülerinnen und Schülern, die auch nur geringe Anzeichen von Erkältungskrankheiten zeigen, dürfen die Schule nicht besuchen. Hier appelieren wir an Ihr Verantwortungsbewusstsein.

Weitere wichtige Punkte sind:

  • Es sind immer 1,5 m Abstand zu anderen Menschen einzuhalten, deshalb sitzt jeder Schüler und jede Schülerin an einem Einzeltisch. Zugangswege zu den Sitzplätzen bzw. zu den Klassenräumen sind gekennzeichnet.
  • Zu Beginn des Unterrichts und nach den Pausen wird genügend Zeit zum gründlichen Händewaschen eingeräumt. Seife und Abtrockentücher sind in allen Klassen vorhanden.
  • In jedem Klassnraum befindet sich ein Reinigungsmittel, mit dem zu Unterrichtsbeginn jeder Schüler und jede Schülerin den Arbeitsplatz reinigt.
  • Der Schultag ist so angelegt, dass keine Hofpause nötig ist. Falls indivisuelle Pausen notwendig sind, werden diese in den Klassenräumen durchgeführt.
  • Für die Sanitärräume ist eine Regelung getroffen, es darf maximal ein Schüler, bzw eine Schülerin gleichzeitig die Sanitärräume aufsuchen.
  • Schülerinnen und Schüler, die sich nicht an die geltenden Regeln halten können, erhalten eine Intensivschulung. Ist diese nicht erfolgreich erfolgt ein Schulausschluss. Sollte dies der Fall sein, werden Sie umgehend von uns darüber informiert. Diese Schülerinnen und Schüler werden weiterhin mit Unterrichtsmaterial versorgt.

Auch wenn es bestimmt ganz anders ist als sonst: Wir freuen uns auf Euch!

Wiederaufnahme des Schulbetriebs am 27. April 2020

Nach der Ankündigung des Hessischen Kultusministeriums starten die Abschlussklassen ab dem 27.04.2020 wieder an der Schule mit einem verkürzten Unterricht. Dies betrifft Schülerinnen und Schüler der Klassen BO3, BO4 und BO5. Über den genauen Plan werden Sie durch die Klassenlehrkräfte informiert.

Die Möglichkeiten der Notbetreuung gelten weiterhin.

Sollte ein Elternteil in einem systemkritischen Beruf arbeiten und Sie die Notbetreuung benötigen, dann bitte ich Sie das entsprechende Formular auszufüllen, vom Arbeitgeber bestätigen zu lassen und dieses im Sekretariat abzugeben.

Das ist dann möglich, wenn Sie entweder:

  • alleinerziehend sind oder
  • das andere Elternteil zur gleichen Zeit in einem der systemkritischen Berufe arbeitet
  • und ihr Kind gesund ist.

Bitte nutzen Sie das Formular für die Wochenend- und Feiertagsbetreuung, füllen Sie dieses aus und lassen die Angaben von Ihren Arbeitgebern bestätigen. Danach geben Sie das ausgefüllte Formular bitte im Sekretariat ab.

Um dies planen zu können bitte ich Sie um folgendes: bitte geben Sie im Vorfeld schon telefonisch Bescheid, ob Sie eine Betreuung benötigen. Das Formular sollte zwei Werktage vor dem Beginn in der Schule vorliegen.

Ich wünsche Ihnen und Ihren Familien gute Gesundheit.

Mit freundlichen Grüßen

Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte der Klassen G1 bis Klasse 6,

die Möglichkeiten der Notbetreuung gelten nun auch für die Ferien.

Sollte ein Elternteil in einem systemkritischen Beruf arbeiten und Sie die Notbetreuung benötigen, dann bitte ich Sie das entsprechende Formular auszufüllen, vom Arbeitgeber bestätigen zu lassen und dieses im Sekretariat abzugeben.

Zusätzlich zu den bestehenden Möglichkeiten der Notbetreuung gibt es nun auch die Möglichkeit, dass Ihre Kinder auch an Wochenenden und Feiertagen in der Schule betreut werden

Das ist dann möglich, wenn Sie im Rettungsdienst oder im Kranken- und Gesundheitswesen arbeiten und entweder:

  • alleinerziehend sind oder
  • das andere Elternteil zur gleichen Zeit in einem der systemkritischen Berufe arbeitet
  • und ihr Kind gesund ist.

Bitte nutzen Sie das Formular für die Wochenend- und Feiertagsbetreuung, füllen Sie dieses aus und lassen die Angaben von Ihren Arbeitgebern bestätigen. Danach geben Sie das ausgefüllte Formular bitte im Sekretariat ab.

Um dies planen zu können bitte ich Sie um folgendes: bitte geben Sie im Vorfeld schon telefonisch Bescheid, ob Sie eine Betreuung in den Ferien oder an den Wochenenden- und Feiertagen benötigen. Das Formular sollte zwei Werktage vor dem Beginn in der Schule vorliegen.

Ich wünsche Ihnen und Ihren Familien gute Gesundheit.

Mit freundlichen Grüßen

Liebe Eltern,

unter der email-Adresse Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! melden Sie einen möglichen Bedarf für eine Notbetreuung an. Bitte hinterlassen Sie dort Ihre Telefonnummer, Sie werden umgehend zurückgerufen.

Weitere Informationen finden Sie in den hinterlegten Schreiben in der Rubrik "Berichte"!

Bleiben Sie gesund,

herzliche Grüße

das Schulleitungsteam der Anne-Frank-Schule

Liebe Schulgemeinde,

wie das hessische Kultusministerium in seiner Pressemitteilung heute bekannt gab, werden die hessischen Schulen bis nach den Osterferien geschlossen. Nach aktuellem Stand ist der nächste Schultag der 20.04.2020. Ich bitte Sie dazu die Medien zu verfolgen, wir werden Sie auch über die Homepage auf dem Laufenden halten.

Eltern, die in so genannten kritischen Berufen tätig sind, haben einen Anspruch auf Notbetreuung. Wenn Sie zu diesen Berufsgruppen gehören, melden Sie sich im Sekretariat der Anne-Frank-Schule (06071 201382). Das hierzu notwendige Formular erhalten Sie bei Bedarf hier: Bescheinigung für Funktionsträger.

Dem folgenden Link können Sie entnehmen, ob Sie einer der Berufsgruppen angehören

Berechtigung für die Notbetreuung

Bitte entnehmen Sie die aktualisierten Berechtigungsgruppen der Presse.