Jeder allgemeinen Schule steht ein regionales Beratungs- und Förderzentrum (rBFZ) als Ansprechpartner zur Verfügung. Die rBFZ sind für die ihnen zugeordneten allgemeinen Schulen erster Ansprechpartner in allen Fragen des inklusiven Unterrichts. Sie sind grundsätzlich zuständig für die sonderpädagogische Beratung und Förderung in den Förderschwerpunkten Lernen, Sprachheilförderung und emotionale und soziale Entwicklung. Für die Erfüllung des Anspruchs auf sonderpädagogische Förderung im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung schließt das rBFZ fallbezogene Arbeitsvereinbarungen mit Förderschulen dieses Förderschwerpunktes ab.

Für die Förderschwerpunkte Sehen und Hören, körperliche und motorische Entwicklung, sowie kranke Schülerinnen und Schüler sind die überregionalen Beratungs- und Förderzentren für Beratung und Diagnostik zuständig, mit denen das rBFZ Anne-Frank-Schule eng zusammenarbeitet.

Die Beratung und Förderung im inklusiven Unterricht umfasst sowohl vorbeugende Maßnahmen als auch inklusive Beschulung in allen Schulstufen und bei schulischen Übergängen.

Zum rBFZ Anne-Frank-Schule gehören 12 Bezugsschulen, in denen derzeit rund 170 Schülerinnen und Schüler inklusiv beschult und im Unterricht von den Förderschullehrkräften unterstützt werden.

Gemeinsm mit den Bezugsschulen bildet die Anne-Frank-Schule ein Inklusives Schulbündnis (iSB-C). Hier wird der Elternwunsch zur Beschulung von Schülerinnen und Schülern mit Anspruch auf sonderpädagogische Förderung berücksichtigt und die Schülerinnen und Schüler in gemeinsamer Verantwortung zu einem bestmöglichen Schulabschluss geführt. Das iSB plant den Einsatz der Förderschullehrkräfte an den allgemeinen Schulen nach den Kriterien der Verlässlichkeit und Wirksamkeit. In gemeinsamen Bündniskonferenzen werden Grundsätze der Ressourcenplanung transparent und gemeinsam festgelegt.